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Neuro-Enhancement: Schöne neue Doping-Welt?
Hand aufs Herz: Wer von uns
wünscht sich nicht manchmal,
geistig
leistungsfähiger zu sein?
Mehr Konzentration, ein besseres
Gedächtnis, größere Redegewandtheit
oder schärferes mathematisches Denken – in
unserer Gesellschaft gelten diese Leistungsmerkmale
immer mehr. Inzwischen stehen
sogar schon Grundschüler unter einem immensen
Leistungsdruck, damit ein Wechsel
auf eines der begehrten Gymnasien möglich
ist. Die Abschlussnoten
im Abiturzeugnis
wiederum entscheiden immer häufiger darüber,
wer einen der begrenzten Studienplätze
bekommt. Reicht der Notenschnitt nicht,
muss womöglich etwas anderes studiert oder
gewartet werden. Auch im Studium spielt die
geistige Leistungsfähigkeit
eine große Rolle
im Kampf um gute Klausurnoten, Stipendien,
Betreuung und schließlich den ersten
Arbeitsplatz. Im Berufsleben schadet es sicher
ebenfalls nicht, etwas schneller und besser als
Kollegen zu sein.
In einer Gesellschaft wie der unsrigen, in der die kognitiven Fähigkeiten so hoch angesehen sind, ist es daher nicht verwunderlich, wenn sich manche Menschen nicht mehr auf das altbewährte Prinzip "Übung macht den Meister" verlassen wollen. Sie schauen sich nach Alternativen um, um mithalten und glänzen zu können. Solange sie auf Koffein und Traubenzucker zurückgreifen, erscheint das unproblematisch. Und wenn begüterte Eltern die Chancen ihrer Kinder durch Privatschulen und Nachhilfe verbessern, mag uns zwar die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bekümmern, aber damit haben wir leben gelernt. Wenn nun allerdings Schüler, Studenten und Kollegen plötzlich in den Medikamentenschrank greifen, um geistig mehr leisten zu können, spätestens dann missfällt dies den meisten von uns – ähnlich wie Doping im Sport. Aber um analog vom Hirn-Doping sprechen zu können, müsste sich die Gesellschaft zunächst einig darüber sein, dass manche Methoden, manche Substanzen im intellektuellen Wettbewerb verboten gehören (selbst wenn es keine gesundheitlichen Risiken gäbe). Ohne eine Regel können wir nicht von einem Regelverstoß reden. Andererseits, mit Blick auf die Zukunft, sollten wir uns auch fragen, unter welchen Bedingungen die Anwendung gesellschaftlich akzeptabel wäre.
Chemische Nachhilfe
Freilich fallen die meisten Wirkstoffe, die derzeit für psychopharmakologisches Doping zweckentfremdet werden, von vornherein unter das Betäubungsmittelgesetz oder sind wenigstens verschreibungspflichtig. Die Beschaffung ohne ein ärztliches Rezept ist dann in jedem Fall illegal. Was machen wir aber nicht nur im strafrechtlichen, sondern darüber hinaus im gesellschaftlichen Kontext, wenn wir etwa einen Schüler dabei erwischen, wie er zerbröseltes Methylphenidat schnieft?...
In einer Gesellschaft wie der unsrigen, in der die kognitiven Fähigkeiten so hoch angesehen sind, ist es daher nicht verwunderlich, wenn sich manche Menschen nicht mehr auf das altbewährte Prinzip "Übung macht den Meister" verlassen wollen. Sie schauen sich nach Alternativen um, um mithalten und glänzen zu können. Solange sie auf Koffein und Traubenzucker zurückgreifen, erscheint das unproblematisch. Und wenn begüterte Eltern die Chancen ihrer Kinder durch Privatschulen und Nachhilfe verbessern, mag uns zwar die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bekümmern, aber damit haben wir leben gelernt. Wenn nun allerdings Schüler, Studenten und Kollegen plötzlich in den Medikamentenschrank greifen, um geistig mehr leisten zu können, spätestens dann missfällt dies den meisten von uns – ähnlich wie Doping im Sport. Aber um analog vom Hirn-Doping sprechen zu können, müsste sich die Gesellschaft zunächst einig darüber sein, dass manche Methoden, manche Substanzen im intellektuellen Wettbewerb verboten gehören (selbst wenn es keine gesundheitlichen Risiken gäbe). Ohne eine Regel können wir nicht von einem Regelverstoß reden. Andererseits, mit Blick auf die Zukunft, sollten wir uns auch fragen, unter welchen Bedingungen die Anwendung gesellschaftlich akzeptabel wäre.
Chemische Nachhilfe
Freilich fallen die meisten Wirkstoffe, die derzeit für psychopharmakologisches Doping zweckentfremdet werden, von vornherein unter das Betäubungsmittelgesetz oder sind wenigstens verschreibungspflichtig. Die Beschaffung ohne ein ärztliches Rezept ist dann in jedem Fall illegal. Was machen wir aber nicht nur im strafrechtlichen, sondern darüber hinaus im gesellschaftlichen Kontext, wenn wir etwa einen Schüler dabei erwischen, wie er zerbröseltes Methylphenidat schnieft?...
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