Kompaktlexikon der Biologie: Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, bekannteste internationale Vereinbarung zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten vom 03.03.1973. Sein Geltungsbereich beschränkt sich auf den grenzüberschreitenden Handel mit gefährdeten, freilebenden Tieren und Pflanzen, wobei auch Teile von ihnen, wie Felle, Gehörne, Zähne eingerechnet sind sowie aus diesen Arten gewonnene Erzeugnisse, beispielsweise Krokodilledertaschen, Elfenbeinschmuck und Ähnliches mit einbezogen sind. In drei Anhängen, die auf internationalen Konferenzen in regelmäßigen Abständen überarbeitet und ergänzt werden, sind in tabellarischer Form alle Tier- und Pflanzentaxa aufgeführt, die unter die Bestimmungen der Vereinbarung fallen.
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