Die Zahl der Wahlberechtigten ergibt sich wie folgt:
Erster Block (Wahlbezirk):
Es sind 3 Ziffern aus einer Gesamtheit von 10 möglichen Ziffern auszuwählen, wobei die Ziffern der Größe nach zu ordnen sind - also nur eine Reihenfolge relevant ist.
Die Zahl der Kombinationen ist entsprechend:
/10 10!
| | = --------- = 120
3/ 3!(10-3)!
Zweiter Block (Wahlraum):
Dieser Block ist genau so groß wie der erste und es gelten die gleichen Regeln, allerdings ist die Auswahl der zur Verfügung stehenden Ziffern um 3 herabgesetzt. (Diese Ziffern wurden schließlich schon für den ersten Block verwendet. Demzufolge berechnet sich die Anzahl der Kombinationen zu:
/10-3 (10-3)!
| | = ----------- = 35
3 / 3!(10-3-3)!
Dritter Block (Kennzahl):
Dieser Block ist vier Ziffern groß - die verbleibenden um genau zu sein. Nun ist auch die Rheinfolge der Zahlen zu berücksichtigen. Die Variationsmöglichkeiten errechnen sich also zu:
(10-6)! = 24
Insgesamt gibt es also 120·35·24 = 100800 Möglichkeiten bzw. Wahlberechtigte. Die absolute Mehrheit mit 50 Prozent zuzüglich einer weiteren Stimme ist demnach: 50401.
Wer noch einmal wissen möchte, warum welche Formel verwendet wurde, kann sich hier informieren:
http://www.tu-bs.de/institute/ivs/deutsch/lehre/Scripte/statistik/stat_kap1.pdf (PDF!)