szmtag
 
Mathematische Knobelei | 07.09.2003
» zur Lösung

Wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt

 
Kennen Sie das? Gerade hat Ihr Partygrill im Garten die optimale Gluthitze erreicht, da stellt der Nachbar seinen Rasensprenger auf maximale Reichweite und verregnet Ihnen nicht nur die Tofuwürstchen, sondern Ihre Gäste gleich mit. Oder kaum, dass Sie Ihre neue Stereoanlage auf der Terasse eingeweiht haben, kommt auch schon ein frischer Pferdeapfel über den Zaun geflogen und verkleistert Ihnen den teuren Mega-Sub-Woofer. In Anbetracht des Umstandes, dass Duelle auf Leben und Tod außerhalb von Fernsehshows zur Talentsuche grundsätzlich untersagt sind, treten die benachbarten Kontrahenten häufig vor Gericht gegeneinander an. Zu häufig, denn die Amtsstuben quellen über von nachbarlichen Rasenmäherterroristen und Laub-über-den-Zaun-Schmeißern. Höchste Zeit, einen Teil der Arbeit an mündige Bürger weiterzugeben. An fleißige Knobelfreunde beispielsweise.
Im Namen der Leserschaft ergeht gegen die Herren Peter Gnatz und Paul Grummel folgendes Urteil: Sie werden beide zwecks erzieherischen Kennenlernens guter Nachbarschaftsverhältnisse für die Dauer von einem Jahr aus ihren derzeitigen Wohnhäusern in Eskalationsstadt umgesiedelt nach Lächeldorf. Dort beziehen die Verurteilten jeweils eine der normierten Wohneinheiten, in welcher sie vom Harmonie schaffenden Wesen ihrer vier Nachbarn freundschaftliche und tolerante Lebensweise erfahren werden.

Den Verurteilten ist es während des Strafzeitraums aus Gründen der Aggressionsprävention untersagt, Sendungen des vormittäglichen Kinderprogramms privater Fernsehanstalten zu konsumieren, Master-of-the-Universe-Spielzeug zu erstehen und mehr als drei deutsche Schlager in Folge zu hören. Ferner sind sie gehalten, pro Tag mindestens eine ältere Dame über die Straße zu bringen, einmal in der Woche eine Katze von einem Baum zu retten sowie Unterschriften für die Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen zu sammeln.

Zur Information der Verurteilten wird angemerkt, dass Lächeldorf aus 1500 quadratischen Grundstücken identischer Fläche besteht, die dergestalt in einem Rechteck angeordnet sind, dass die eine Kantenlänge 30, die andere 50 Grundstücke lang ist. Als direkter Nachbar ersten Grades wird in Lächeldorf angesehen, wer einen gemeinsamen, verbindenden Zaun nutzt. Bewohner von Grundstücken, die nur über Eck aneinander stoßen, gelten hingegen lediglich als Nachbarn zweiten Grades. Wege und Straßen werden bei dieser Einteilung als nicht vorhanden ignoriert, Freiflächen und öffentliche Plätze befinden sich außerhalb des Wohngebietes.
 
Lächeldorf
 
Der Blick aus der Vogelperspektive hebt eine Lächeldorfer Parzelle sowie die umgebenden Nachbargrundstücke ersten Grades hervor.


Um den Erfolg der rehabilitierenden Maßnahmen nicht zu gefährden, dürfen die Verurteilten während der Strafzeit keine direkten Nachbarn ersten Grades sein. Freundlicherweise sind alle derzeitigen Bewohner von Lächeldorf bereit, ihr eigenes Grundstück für einen der Verurteilten zu räumen, sodass für eine Auswahl alle Wohneinheiten zur Verfügung stehen.

Die Strafe ist unverzüglich mit Ende der Lektüre dieser Knobelei anzutreten. Die Kosten für die Veröffentlichung des Urteils trägt wissenschaft-online. Die Anzahl der Möglichkeiten, wie die Verurteilten sich auf Lächeldorf verteilen könnten, hat der Leser zu errechnen. Es ist dabei unerheblich, welcher der beiden Verurteilten in einem bestimmten Haus untergebracht ist. Hingegen ist jedes Grundstück als individuell verschieden anzusehen. Mit Verlesen des Urteilsspruches ist die Sitzung beendet. An die Rechenschieber!
 
Das mathematische Problem stammt von Univ.-Prof. Dr. Gerd Baron und Dr. Richard F. Mischak. Weitere Aufgaben finden Sie auf den Seiten des Wettbewerbs Jagd auf Zahlen und Figuren. Die erzählerische "Verpackung" gestaltete Dr. Olaf Fritsche.
 
Na, haben Sie die Lösung schon parat? Dann schicken Sie uns diese entweder per E-Mail an knobelei@wissenschaft-online.de, oder per Post an:

Wissenschaft Online GmbH
Redaktion
Stichwort: Mathematische Knobelei
Postfach 10 59 80
D-69049 Heidelberg

Zu gewinnen gibt es diesmal das Buch "Mensch, ärgere dich nicht" mit 72 Kopfnüssen und Knobeleien, auf dass Ihnen der Rätselspaß so schnell nicht ausgeht.

Einsendeschluss ist der 28. September 2003. Die Auflösung und die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt wie immer ein paar Tage später.

Natürlich können Sie das Buch Mensch, ärgere dich nicht auch direkt in unserem Shop bestellen: Zum Shop.
 
Faule-Eier-Gestank nur dank Kupfer wahrnehmbar
Heuschreckenstimme aus dem Jura
Forschung im Schatten von Higgs II
Fünf Probleme, die ebenso mühsam zu lösen sind wie die Suche nach dem Higgs-Teilchen
Forschung im Schatten von Higgs
Fünf Probleme, die ebenso mühsam zu lösen sind wie die Suche nach dem Higgs-Teilchen
Gene dirigieren Geschlechterrollen
» zum Archiv
Anzeige
 
Anzeige
 
Anzeige
 
Lesershop
Es ist flach ... es springt auf ... es ist ein Up-Pop! Diese Heft will demonstrieren, welch kreativen Schub die elastische Energie eines Gummibandes der Kunst der Pop_Ups (auffaltbaren... »
Zahlen: Über die elementaren Bausteine des Rechnens • Geometrie: das anschaulichste und greifbarste Teilgebiet der Mathematik • Bewegung: Mit den Begriffen "Funktion" und "Ableitung" erfassen die... »
 
Abonnement
Science-Shop
Dieser Kalender hilft, die grauen Zellen fit zu halten! »
 
Science Jobs der Woche
Mehr Jobs von naturejobs.com
und Spektrum der Wissenschaft »
 

Spektrum finden Sie auch hier



 
Anzeige
 

DenkMal

Welchen dieser Effekte gibt es nicht?
Butterblume
Schwimmfarn-Effekt
Paranuss-Effekt
Veilchen-Effekt
Butterblumen-Effekt
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH
Impressum - AGB - Datenschutz - Spektrum Custom Publishing